Vorsorgeregelungen

Die Regelung dieses Themas ist für jeden Menschen wichtig, auch wenn die Beantwortung der einzelnen Fragestellungen sicherlich nicht zu den Angenehmsten zählen. Dieses gilt ausdrücklich nicht nur für ältere Menschen oder für Menschen ohne nahe Angehörige. Gerade durch Unfälle oder plötzlich auftretende lebensbedrohliche Erkrankungen können Vorsorgeregelungen auch sehr früh im Leben notwendig werden. Daher sollten die entsprechenden Regelungen rechtzeitig so niedergelegt werden, dass sie in aller Klarheit dem Wunsch des betroffenen Menschen entsprechen.

 

Nachfolgende Regelungen empfehlen wir Ihnen:

 

Vorsorge-, Betreuungs- oder Generalvollmacht

Mit einer Vorsorgevollmacht sorgen Sie für den Fall vor, dass eine (vorübergehende) Hilfebedürftigkeit eintritt oder eventuell eine Geschäftsuntüchtigkeit vorliegen wird, so dass auch dann Ihre persönlichen und finanziellen Angelegenheiten weiterhin in Ihrem Sinne geregelt werden. Hierfür ist es wichtig, dass Sie eine oder mehrere Personen auswählen, die Ihr volles Vertrauen genießen. Allerdings sollten Sie bei Ihren Überlegungen berücksichtigen, dass eine mit einer Vorsorge- oder Generalvollmacht handelnde Person im Grunde an Ihrer statt agiert und somit Missbräuche erfolgen können.

 

Daher könnte auch eine Betreuungsverfügung sinnvoll sein, mit der Sie Ihre individuellen Wünsche für eine eventuell notwendig werdende Betreuung deutlich machen können. Im Unterschied zu einer mit einer Vorsorge- oder Generalvollmacht ausgestatteten Person unterliegt eine betreuende Person dann der Aufsicht durch das Betreuungsgericht.

 

Insbesondere im Falle einer Erteilung einer Vorsorge- oder Generalvollmacht ist es sinnvoll, diese notariell beurkunden zu lassen. Zum einen, um Fehler zu vermeiden, zum anderen erleichtert dieses der bevollmächtigten Person in Ihrem Sinne zu handeln, da diese insbesondere bei Kreditinstituten oder öffentlichen Institutionen die höchste Akzeptanz erfährt. Sollten Sie über Immobilien verfügen und diese eventuell für Ihre Betreuung verwertet werden müssen, ist sie ohnehin unabdingbar.

 

Patientenverfügung

Im Zusammenhang mit einer Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung sollte auch eine Patientenverfügung erstellt werden. Mit diesem Dokument regeln Sie die von Ihnen gewollte medizinische Behandlung in Lebensphasen, in denen Sie nicht eigenständig über diese entscheiden können. Hierfür ist es sinnvoll, eine Patientenverfügung möglichst detailliert zu verfassen, mit der Sie auf die unterschiedlichen möglichen Indikationen eingehen. Zudem sollten Sie auch in der Patientenverfügung eine oder mehrere Vertrauenspersonen mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen bevollmächtigen, die dann in Ihrem Sinne notwendige Entscheidungen treffen können. Mit diesen Personen sollten Sie sich über Ihre Sichtweisen und Wünsche intensiv austauschen, so dass Ihre Vorstellungen im konkreten Fall auch umgesetzt werden können.

 

Beim Begriff Patientenverfügung denken die meisten daran, dass hiermit ausschließlich die medizinischen Behandlungsmöglichkeiten in der letzten Lebensphase im höheren Lebensalter geregelt werden.  Lebensbedrohliche Unfälle, plötzliche schwerste Erkrankungen können aber bereits in sehr viel jüngerem Lebensalter eine Patientenverfügung notwendig machen.

 

Regelung des Nachlasses

Schon um Auseinandersetzungen im Vorfeld zu vermeiden, sollten Sie im Regelfall ein Testament erstellen und für die Umsetzung Ihres Willens eine fachlich und sozial kompetente neutrale Person auswählen, der Sie vollständig vertrauen.

 

Links

Nachfolgend finden Sie einige Links mit aus unserer Sicht sehr interessanten Informationen zu diesem Themenkomplex:

 

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Broschüre der Notare am Hauptmarkt 1, Dres. Kornexl und Herrler, 90403 Nürnberg

www.nah1.de/images/downloadsTK/InfoVoVo2013.pdf

 

Vorsorgeregister(Bundesnotarkammer), Kronenstraße 42, 10117 Berlin

http://www.vorsorgeregister.de/Vorsorgevollmacht/Vorsorgevollmacht/index.php

 

Deutscher Caritasverband e.V., Karlstraße 40, 79104 Freiburg

https://www.caritas.de/hilfeundberatung/ratgeber/alter/pflegeundbetreuung/patientenverfuegung-und-vorsorgevollmacht

 

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Mohrenstraße 37, 10117 Berlin

http://www.bmjv.de/DE/Themen/VorsorgeUndPatientenrechte/Betreuungsrecht/Betreuungsrecht_node.html

 

Aktion Mensch e.V., Heinemannstraße 36, 53175 Bonn

https://www.familienratgeber.de/recht/vorsorgevollmacht.php

 

Bundeszentralstelle Patientenverfügung, Wallstraße 65, 10179 Berlin

https://www.patientenverfuegung.de

 

Regelung des Nachlasses

Stiftung Warentest, Lützowplatz 11-13, 10785 Berlin

https://www.test.de/Erben-und-Vererben-Alles-richtig-regeln-1447233-1447349

 

Niedersächsisches Justizministerium, Am Waterlooplatz 1, 30169 Hannover

www.mj.niedersachsen.de/download/8161

 

Ausdrücklich möchten wir darauf hinweisen, dass wir bei der Lösung dieser Fragestellungen nur unterstützend und „mitdenkend“ zur Verfügung stehen können, da uns eine juristische Beratung nicht gestattet ist. Gern vermitteln wir Ihnen aber den Kontakt zu in diesen Fragen kompetenten Juristen.